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  • PANTA RHEI Informationstechnologie GmbH - Gudrunstraße 179a, 1100, Wien, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
129959t
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Gudrunstraße 179a
1100
Wien
Gudrunstraße 179a, 1100, Wien AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
1994

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Handelsgericht Wien
Ehemalige Namen
Informationstechnologie Steffens Beratung GmbH
Telefon
01 876 08 82-0

PANTA RHEI Informationstechnologie GmbH Firmenbeschreibung

PANTA RHEI Informationstechnologie GmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 129959 t. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1994 registriert. PANTA RHEI Informationstechnologie GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Informationstechnologie Steffens Beratung GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Gudrunstraße 179A telefonisch über 01 876 08 82-0 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 10.09.2013 Veränderung
    • *. HG Wien (*), Löschung Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: *t Firmenbuchsache: PANTA RHEI Informationstechnologie GmbH Gudrunstraße *a * Wien Text: FIRMA gelöscht; Amtswegige Löschung Firma gelöscht gemäß § * FBG wegen Vermögenslosigkeit.; Gericht: HG Wien eingetragen am *.*.*
    • 29.01.2010 Veränderung
      •   HG Wien (*), Aktenzeichen * S */*s Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *t Schuldner: PANTA RHEI Informationstechnologie GmbH Gudrunstrasse * a * Wien FN *t Masseverwalter: Dr. Kurt FREYLER Rechtsanwalt Seilerstätte * * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * E-Mail: ra-kanzlei@rant-freyler.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: * Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text: Dieser Konkurs ist ein Hauptkonkurs gem. Art. * Abs * EuInsVO. Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. März * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. März *
    • 29.01.2010 Veränderung
      •   HG Wien (*), Aktenzeichen * S */*s Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *t Schuldner: PANTA RHEI Informationstechnologie GmbH Gudrunstrasse * a * Wien FN *t Masseverwalter: Dr. Kurt FREYLER Rechtsanwalt Seilerstätte * * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * E-Mail: ra-kanzlei@rant-freyler.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: * Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text: Dieser Konkurs ist ein Hauptkonkurs gem. Art. * Abs * EuInsVO. Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. März * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. April * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Jänner * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. März * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. März *
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