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  • Mediatech Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH - Hauptstraße 93, 2384, Breitenfurt bei Wien, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
142383m
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Hauptstraße 93
2384
Breitenfurt bei Wien
Hauptstraße 93, 2384, Breitenfurt bei Wien AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Wiener Neustadt

Mediatech Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH Firmenbeschreibung

Mediatech Medien- & Veranstaltungstechnik GmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 142383 m. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Hauptstraße 93 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 28.09.2000 Veränderung
    •   LG Wiener Neustadt, * S */*g   *.*.* *:*         LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*g   Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *m Schuldner: Mediatech Medien- & Veranstaltungs- technik GmbH Hauptstraße * * Breitenfurt FN * m Masseverwalter: Wanek Thomas Dr. RA Hochstrasse * * Perchtoldsdorf Tel.*/*, Fax */* Masseverwalter-Stellvertreter: Piskernik Valentin Mag. RA Hochstrasse * * Perchtoldsdorf Tel.*/*, Fax */* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Saal *, Part. Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen.   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenz- datei zugestellt werden.   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Zimmer *, Part., Verteilungstagsatzung Konkursgläubiger erhalten eine Quote von *,* %. Hiezu werden der Masseverwalter, die Gemeinschuldnerin und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, daß sie in den Zwischenverteilungsentwurf Einsicht nehmen und es ihnen frei steht, allfällige Erinnerungen gegen den Zwischenverteilungs- entwurf binnen * Tagen anzubringen.Über allfällige Erinnerungen wird bei obiger Tagsatzung verhandelt werden. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. August * Zwischenverteilung: Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Gegen denam *.*.* , ON *, vorgelegten Zwischenverteilungsentwurf sind keine Erinnerungen vorgebracht worden. Der Zwischenverteilungs- entwurf wird genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung nach dem Verteilungsentwurf sogleich vorzunehmen und den Vollzug binnen drei Wochen nachzuweisen.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. November * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: ca *,*% Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Zimmer *, Parterre Schlussrechnungstagsatzung sowie Verteilungstagsatzung Hiezu werden der Masseverwalter, der Gemeinschuldner und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung und den Verteilungsentwurf Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlussrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können und dass es ihnen frei steht, allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf binnen * Tagen anzubringen. Über allfällige Erinnerungen wird bei obiger Tagsatzung verhandelt Text: werden. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemel- deter nicht geprüfter Forderungen.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Gegen die am *.*.* gelegte Schlussrechnung, ON * sind keine Bemängelungen, gegen den zugleich vorgelegten Verteilungsentwurf keine Erinnerungen vorgebracht worden. Die Rechnung und der Verteilungsentwurf werden genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung sogleich vorzunehmen und den Vollzug binnen * Wochen nachzuweisen.   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Alle die freie Verfügung der Gemeinschuldnerin beschränkenden Maßnahmen werden aufgehoben. Der Masseverwalter und sein Stellvertreter werden ihres Amtes enthoben.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.   Beschluss vom *. Februar *      
    • 28.09.2000 Veränderung
      •   LG Wiener Neustadt, * S */*g   *.*.* *:*         LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*g   Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *m Schuldner: Mediatech Medien- & Veranstaltungs- technik GmbH Hauptstraße * * Breitenfurt FN * m Masseverwalter: Wanek Thomas Dr. RA Hochstrasse * * Perchtoldsdorf Tel.*/*, Fax */* Masseverwalter-Stellvertreter: Piskernik Valentin Mag. RA Hochstrasse * * Perchtoldsdorf Tel.*/*, Fax */* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Saal *, Part. Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen.   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenz- datei zugestellt werden.   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Zimmer *, Part., Verteilungstagsatzung Konkursgläubiger erhalten eine Quote von *,* %. Hiezu werden der Masseverwalter, die Gemeinschuldnerin und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, daß sie in den Zwischenverteilungsentwurf Einsicht nehmen und es ihnen frei steht, allfällige Erinnerungen gegen den Zwischenverteilungs- entwurf binnen * Tagen anzubringen.Über allfällige Erinnerungen wird bei obiger Tagsatzung verhandelt werden. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. August * Zwischenverteilung: Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Gegen denam *.*.* , ON *, vorgelegten Zwischenverteilungsentwurf sind keine Erinnerungen vorgebracht worden. Der Zwischenverteilungs- entwurf wird genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung nach dem Verteilungsentwurf sogleich vorzunehmen und den Vollzug binnen drei Wochen nachzuweisen.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. November * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: ca *,*% Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Zimmer *, Parterre Schlussrechnungstagsatzung sowie Verteilungstagsatzung Hiezu werden der Masseverwalter, der Gemeinschuldner und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung und den Verteilungsentwurf Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlussrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können und dass es ihnen frei steht, allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf binnen * Tagen anzubringen. Über allfällige Erinnerungen wird bei obiger Tagsatzung verhandelt Text: werden. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemel- deter nicht geprüfter Forderungen.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Gegen die am *.*.* gelegte Schlussrechnung, ON * sind keine Bemängelungen, gegen den zugleich vorgelegten Verteilungsentwurf keine Erinnerungen vorgebracht worden. Die Rechnung und der Verteilungsentwurf werden genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung sogleich vorzunehmen und den Vollzug binnen * Wochen nachzuweisen.   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Alle die freie Verfügung der Gemeinschuldnerin beschränkenden Maßnahmen werden aufgehoben. Der Masseverwalter und sein Stellvertreter werden ihres Amtes enthoben.   Beschluss vom *. Jänner *      
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