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  • Hofer Privatstiftung - Wienerstraße 66a, 2193, Hobersdorf, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
176976i
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Wienerstraße 66a
2193
Hobersdorf
Wienerstraße 66a, 2193, Hobersdorf AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Privatstiftung
Gründungsdatum
1988
Alter der Firma
1988-01-01 36 Jahre

Landes-Besonderheiten

Gericht
Landesgericht Korneuburg

Hofer Privatstiftung Firmenbeschreibung

Hofer Privatstiftung ist eine in Österreich als Privatstiftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 176976 i. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 1988 registriert. Die Firma kann schriftlich über Wienerstraße 66A erreicht werden.
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1988-01-01 36 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 07.11.2023 Veränderung
    • Die Firma mit der offiziellen Registernummer *i hat hat eine Änderung in ihrer Firmenstruktur an das Firmenbuch bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Änderung am *-*-* eingetragen.
    • 03.10.2017 Veränderung
      • Für die Firma mit der offiziellen Registernummer *i wurde ein Beschluss des Insolvenzgerichtes beim Firmenbuch eingereicht. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Änderung am *-*-* eingetragen.
    • 12.08.2015 Veränderung
      •   LG Korneuburg (*), Aktenzeichen * S */*d Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung *i Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: FN *i Schuldner: Hofer Privatstiftung Wiener Straße *a * Hobersdorf FN *i Text: Löschungsdatum war der *.*.* , daher ist eine Veröffentlichung des Wesentlichen erforderlich. Sanierungsverwalter: Dipl.Ing.Mag. Michael NEUHAUSER Rechtsanwalt Eßlinggasse * * Wien Tel.: */* *, Fax: */* * * E-Mail: wien@snlaw.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Eigenverwaltung: Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Beschluss vom *.*.* . Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine * %-ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahre nach Annahme des Sanierungsplanes. Dazu überträgt die Schuldnerin mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes Teile Ihres Vermögens an Rechtsanwalt Mag. Michael Neuhauser als Treuhänder gemäß § *i IO und räumt dem Treuhänder die unwiderrufliche Vollmacht zur Verwaltung und Verwertung des übertragenen Vermögens ein. Von der Vermögensübertragung gemäß § *i IO sind die nachstehenden Liegenschaften umfasst: Grundbuch/Einlagezahl * Pirawarth, * * Hohenruppersdorf, * * Hobersdorf, * * Hobersdorf, * * Mistelbach, * * Hobersdorf, * * Hobersdorf, * * Hobersdorf, * * Hobersdorf, * * Hobersdorf, * * Hobersdorf, *,Gst-Nr. */*, */*, */* * Hobersdorf, * * Mistelbach, * * Mistelbach, * * Mistelbach, * * Mistelbach, * * Mistelbach, * * Wilfersdorf, * * Wilfersdorf, * * Wilfersdorf, * * Wilfersdorf, * * Wolkersdorf, * * Wolkersdorf, * * Wolkersdorf, * * Kierling, * * Hobersdorf, * * Hobersdorf, * * Hobersdorf, * * Hobersdorf, *, Gst-Nr. */* * Stammersdorf, * * Mistelbach, * * Hobersdorf, *, Gst-Nr. * ./ Sämtliche Erlöse und offene Forderungen aus Vermietung und Verpachtung ./ Einbringlichmachung von Steuerguthaben (insbesondere aus geltend gemachten Vorsteuern des Sanierungsverwalters oder des Treuhänders für den Zeitraum bis zum Ablauf der Treuhandschaft sowie aus Immobilienertragssteuer) Der Erlös aus der Verwertung des übertragenen Vermögens ist zur Gänze an die Gläubiger zu verteilen, auch wenn sich daraus eine Befriedigung der Gläubiger über die angebotene Quote von * % hinaus ergibt. Die Übergabe des Vermögens erfolgt mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans. Bestätigungsvoraussetzung ist, dass binnen * Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes das Erfordernis für die Bezahlung sämtlicher fälliger Masseforderungen einschließlich der Verfahrenskosten beim Sanierungsverwalter hinterlegt wird. Text: Beschluss vom *.*.* . Sanierungsplanbestätigung: Der am *.*.* angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird durch einen Treuhänder überwacht. Beschluss vom *.*.* . Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: *.*.* Beschluss vom *.*.* . Text: Die Zahlungsfrist des am *.*.* zwischen der Hofer Privatstiftung und ihren Gläubigern abgeschlossene Sanierungsplanes wird gem. § *(*) IO über Antrag des Treuhänders bis vorerst *.*.* erstreckt. Text: Beschluss vom *.*.* . Text: Die Zahlungsfrist es am *.*.* zwischen der Hofer Privatstiftung und ihren Gläubigern abeschlossenen Sanierungsplanes wird gem. § *i (*) IO über Antrag des Treuhänders bis vorerst *.*.* erstreckt. Beschluss vom *.*.* . Beschluss vom *. August *
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