• AT
  • IN-VISION Praezisionsoptik ProduktionsgmbH & Co.KG - Gewerbepark, Industriestraße 9/6, 2353, Guntramsdorf, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
198153b
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Gewerbepark, Industriestraße 9/6
2353
Guntramsdorf
Gewerbepark, Industriestraße 9/6, 2353, Guntramsdorf AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Wiener Neustadt

IN-VISION Praezisionsoptik ProduktionsgmbH & Co.KG Firmenbeschreibung

IN-VISION Praezisionsoptik ProduktionsgmbH & Co.KG ist eine in Österreich als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 198153 b. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Gewerbepark, Industriestraße 9/6 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 30.04.2004 Veränderung
    •   LG Wiener Neustadt, * S */*z   *.*.* *:*         LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*z   Bekannt gemacht am *. April * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: IN-VISION Praezisionsoptik ProduktionsgmbH & Co KG Gewerbepark, Industriestraße */* * Guntramsdorf FN *b Masseverwalter: Dr. Bernhard Schatz Rechtsanwalt Enzersdorfer Straße * * Mödling Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: schatz@lexacta.com Masseverwalterstellvertreter: Mag. Michael Troethandl Rechtsanwalt Enzersdorfer Straße * * Mödling Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: troethandl@lexacta.com Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * Prüfungstagsatzung Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Infolge der ungewöhnlich großen Anzahl von Gläubigern unterbleiben besondere Zustellungen. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird durch öffentliche Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei kundgemacht - gem. §§ *a, * KO.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. Mai * Text: Der Antrag des Masseverwalters auf Schließung des Unternehmensbereiches "Forschung und Entwicklung" wird konkursgerichtlich genehmigt.   Beschluss vom *. Mai *   Bekannt gemacht am *. Juni * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Mai *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi * Der Gemeinschuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. Zwangsausgleichsantrag: *.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten under der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich im Sinne des § * Abs * KO nicht berührt. Masseforderungen müssen voll befriedigt werden und sind zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen, sofern nicht mit einem Massegläubiger Sondervereinbarungen getroffen werden. *.) Die Konkursgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von * %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages. *.) Bei Wechselforderungen erfolgt die Bezahlung gegen Ausfolgung der gegenständlichen Akzepte. Sollten diese jedoch die Unterschrift Dritter, wechselrechtlich mithaftender Personen, tragen, so erfolgt die Bezahlung der Quote gegen Streichung der Unterschrift der Gemeinschuldnerin, allenfalls ist auf dem Wechsel anzumerken, dass die Haftung der Gemeinschuldnerin als getilgt anzusehen ist. *.) Bestrittene Forderungen der allgemeinen Klasse sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen im Zwangsausgleich festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Klage (§ * KO) noch offen ist, oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur von der Gemeinschuldnerin bestritten worden ist. Die sichergestellten Beträge werden frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. *.) Bei Nichteinhaltung der Quotenzahlung tritt Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung gegenüber dem mahnenden Gläubiger gemäß § * Abs * KO ein, wenn trotz Aufforderung mittels eingeschriebener Mahnung und Ablauf einer Frist von * Wochen eine Forderung nicht bezahlt oder sichergestellt wird.   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. März * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderungen eine * %ige Quote, zahlbar wie folgt: * % binnen * Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten und * % binnen * Monaten jeweils ab Annahme des Zwangsausgleich. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * Schlussrechnungstagsatzung Der Masseverwalter hat die Schlussrechnung erstattet (ON *). Zu dieser Tagsatzung werden der Masseverwalter, die Gemeinschuldnerin und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlussrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. April * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * erstreckte Schlussrechnungstagsatzung   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. April * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. Mai * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.   Beschluss vom *. Mai *      
    • 30.04.2004 Veränderung
      •   LG Wiener Neustadt, * S */*z   *.*.* *:*         LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*z   Bekannt gemacht am *. April * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: IN-VISION Praezisionsoptik ProduktionsgmbH & Co KG Gewerbepark, Industriestraße */* * Guntramsdorf FN *b Masseverwalter: Dr. Bernhard Schatz Rechtsanwalt Enzersdorfer Straße * * Mödling Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: schatz@lexacta.com Masseverwalterstellvertreter: Mag. Michael Troethandl Rechtsanwalt Enzersdorfer Straße * * Mödling Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: troethandl@lexacta.com Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * Prüfungstagsatzung Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Infolge der ungewöhnlich großen Anzahl von Gläubigern unterbleiben besondere Zustellungen. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird durch öffentliche Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei kundgemacht - gem. §§ *a, * KO.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. Mai * Text: Der Antrag des Masseverwalters auf Schließung des Unternehmensbereiches "Forschung und Entwicklung" wird konkursgerichtlich genehmigt.   Beschluss vom *. Mai *   Bekannt gemacht am *. Juni * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Mai *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi * Der Gemeinschuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. Zwangsausgleichsantrag: *.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten under der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich im Sinne des § * Abs * KO nicht berührt. Masseforderungen müssen voll befriedigt werden und sind zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen, sofern nicht mit einem Massegläubiger Sondervereinbarungen getroffen werden. *.) Die Konkursgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von * %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages. *.) Bei Wechselforderungen erfolgt die Bezahlung gegen Ausfolgung der gegenständlichen Akzepte. Sollten diese jedoch die Unterschrift Dritter, wechselrechtlich mithaftender Personen, tragen, so erfolgt die Bezahlung der Quote gegen Streichung der Unterschrift der Gemeinschuldnerin, allenfalls ist auf dem Wechsel anzumerken, dass die Haftung der Gemeinschuldnerin als getilgt anzusehen ist. *.) Bestrittene Forderungen der allgemeinen Klasse sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen im Zwangsausgleich festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Klage (§ * KO) noch offen ist, oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur von der Gemeinschuldnerin bestritten worden ist. Die sichergestellten Beträge werden frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. *.) Bei Nichteinhaltung der Quotenzahlung tritt Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung gegenüber dem mahnenden Gläubiger gemäß § * Abs * KO ein, wenn trotz Aufforderung mittels eingeschriebener Mahnung und Ablauf einer Frist von * Wochen eine Forderung nicht bezahlt oder sichergestellt wird.   Beschluss vom *. Oktober *      
    • 30.04.2004 Veränderung
      •   LG Wiener Neustadt, * S */*z           LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*z   Bekannt gemacht am *. April * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: IN-VISION Praezisionsoptik ProduktionsgmbH & Co KG Gewerbepark, Industriestraße */* * Guntramsdorf FN *b Masseverwalter: Dr. Bernhard Schatz Rechtsanwalt Enzersdorfer Straße * * Mödling Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: schatz@lexacta.com Masseverwalterstellvertreter: Mag. Michael Troethandl Rechtsanwalt Enzersdorfer Straße * * Mödling Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: troethandl@lexacta.com Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * Prüfungstagsatzung Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Infolge der ungewöhnlich großen Anzahl von Gläubigern unterbleiben besondere Zustellungen. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird durch öffentliche Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei kundgemacht - gem. §§ *a, * KO.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. Mai * Text: Der Antrag des Masseverwalters auf Schließung des Unternehmensbereiches "Forschung und Entwicklung" wird konkursgerichtlich genehmigt.   Beschluss vom *. Mai *   Bekannt gemacht am *. Juni * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Mai *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi * Der Gemeinschuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. Zwangsausgleichsantrag: *.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten under der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich im Sinne des § * Abs * KO nicht berührt. Masseforderungen müssen voll befriedigt werden und sind zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen, sofern nicht mit einem Massegläubiger Sondervereinbarungen getroffen werden. *.) Die Konkursgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von * %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages. *.) Bei Wechselforderungen erfolgt die Bezahlung gegen Ausfolgung der gegenständlichen Akzepte. Sollten diese jedoch die Unterschrift Dritter, wechselrechtlich mithaftender Personen, tragen, so erfolgt die Bezahlung der Quote gegen Streichung der Unterschrift der Gemeinschuldnerin, allenfalls ist auf dem Wechsel anzumerken, dass die Haftung der Gemeinschuldnerin als getilgt anzusehen ist. *.) Bestrittene Forderungen der allgemeinen Klasse sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen im Zwangsausgleich festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Klage (§ * KO) noch offen ist, oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur von der Gemeinschuldnerin bestritten worden ist. Die sichergestellten Beträge werden frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. *.) Bei Nichteinhaltung der Quotenzahlung tritt Wiederaufleben der ursprünglichen Forderung gegenüber dem mahnenden Gläubiger gemäß § * Abs * KO ein, wenn trotz Aufforderung mittels eingeschriebener Mahnung und Ablauf einer Frist von * Wochen eine Forderung nicht bezahlt oder sichergestellt wird.   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. März * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderungen eine * %ige Quote, zahlbar wie folgt: * % binnen * Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten und * % binnen * Monaten jeweils ab Annahme des Zwangsausgleich. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * Schlussrechnungstagsatzung Der Masseverwalter hat die Schlussrechnung erstattet (ON *). Zu dieser Tagsatzung werden der Masseverwalter, die Gemeinschuldnerin und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlussrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. April * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * erstreckte Schlussrechnungstagsatzung   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. April * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. Mai * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.   Beschluss vom *. Mai *   Bekannt gemacht am *. Mai * Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: *) der Alpenländische Kreditorenverband, Schleifmühlgasse *, * Wien *) Kreditschutzverband von *, Zelinkagasse *, * Wien *) Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer/Innen, p.A.AK NÖ, Windmühlgasse *, * Wien   Beschluss vom *. Mai *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi * Schlussrechnungstagsatzung Konkursgläubiger erhalten keine Quote, die Massegläubiger werden teilweise befriedigt. Hiezu werden der Masseverwalter, die Gemeinschuldnerin und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlussrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. März * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Die Schlussrechnung des Masseverwalters vom *.*.* , ON *, wird konkursgerichtlich genehmigt. Aufhebung: Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben. Alle die freie Verfügung der Gemeinschuldnerin beschränkenden Maßnahmen werden aufgehoben. Der Masseverwalter, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses werden ihres Amtes enthoben.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. April * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.   Beschluss vom *. April *      
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