• AT
  • Dach-Profi GmbH & Co KG - Karl-Schachinger-Straße 4, 4070, Eferding, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
232693x
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Karl-Schachinger-Straße 4
4070
Eferding
Karl-Schachinger-Straße 4, 4070, Eferding AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Wels

Dach-Profi GmbH & Co KG Firmenbeschreibung

Dach-Profi GmbH & Co KG ist eine in Österreich als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 232693 x. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Karl-Schachinger-Straße 4 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Dach-Profi Gmbh & Co Kg - Karl-Schachinger-Straße 4, 4070, Eferding, Österreich

Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 30.05.2006 Veränderung
    • LG Wels (*), amtswegige Änderung   Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *x Firmenbuchsache: Dach-Profi GmbH & Co KG Karl-Schachinger-Straße *, * Eferding Text: Die Gesellschaft ist wegen der Eröffnung des Konkurses am *.*.* aufgelöst.; Gericht: LG Wels eingetragen am *.*.*
    • 10.05.2006 Veränderung
      •   LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*t   Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *x Schuldner: Dach - Profi GmbH & Co KG Karl-Schachinger-Straße * * Eferding FN *x Masseverwalter: Mag. Josef Hofinger Rechtsanwalt Roßmarkt * * Grieskirchen Tel.: */*,*, Fax: */* E-Mail: anwaelte@hofinger-menschick.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.*, *. Stock, Saal * Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine *-%ige-Quote, zahlbar wie folgt: *.) * % binnen * (einem) Monat ab Annahme, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung sowie *.) * % binnen * Monaten. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Ausgleichserfüllung gilt § * Abs * und * KO mit der Maßgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist * (vier) Wochen beträgt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung spätestens * Tage vor der Ausgleichstagsatzung beim Konkursgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Ausgleichstagsatzung ergänzt. Text: Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. * Abs * EuInsVO.   Beschluss vom *. Mai *   Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Juli *   Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Die Rechnung des Masseverwalters einschließlich ihrer Ergänzung gem.§ * a Abs. * Z * KO wurde in der Rechnungslegungstagsatzung am *.*.* genehmigt. Der Zwangsausgleich wurde in der Zwangsausgleichstagsatzung am *.*.* angenommen.   Beschluss vom *. Juli *   Bekannt gemacht am *. September * Bestätigung: Dem am *.*.* angenommenen Zwangsausgleich wird die Bestätigung versagt.   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Text: Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmens bewilligt.   Beschluss vom *. Dezember * Bekannt gemacht am *. März * Text: *. Bericht des Masseverwalters eingelangt. In den Bericht kann von den Beteiligten in der Konkursabteilung ( Erdgeschoss, Zimmer * ) eingesehen werden. Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere Konkursdauer: nicht vorhersehbar Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. Oktober * Text: *. Bericht des Masseverwalters eingelangt. In den Bericht kann von den Beteiligten in der Konkursabteilung ( Erdgeschoss, Zimmer * ) eingesehen werden. Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere Konkursdauer: nicht vorhersehbar Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.*, *. Stock, Saal * Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* % ausgeschüttet. Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. Juli * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. Juli *
    • 10.05.2006 Veränderung
      •   LG Wels, * S */*t   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*t   Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *x Schuldner: Dach - Profi GmbH & Co KG Karl-Schachinger-Straße * * Eferding FN *x Masseverwalter: Mag. Josef Hofinger Rechtsanwalt Roßmarkt * * Grieskirchen Tel.: */*,*, Fax: */* E-Mail: anwaelte@hofinger-menschick.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.*, *. Stock, Saal * Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine *-%ige-Quote, zahlbar wie folgt: *.) * % binnen * (einem) Monat ab Annahme, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung sowie *.) * % binnen * Monaten. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Ausgleichserfüllung gilt § * Abs * und * KO mit der Maßgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist * (vier) Wochen beträgt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung spätestens * Tage vor der Ausgleichstagsatzung beim Konkursgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Ausgleichstagsatzung ergänzt. Text: Hauptinsolvenzverfahren gem. Art. * Abs * EuInsVO.   Beschluss vom *. Mai *      
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