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  • Nagy Kfz-Vermietung und Handel KG - Dr. Winterweg 22, 2401, Fischamend, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
251290w
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Dr. Winterweg 22
2401
Fischamend
Dr. Winterweg 22, 2401, Fischamend AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
2004

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Korneuburg
Ehemalige Namen
Nagy Kfz-Vermietung und Handel KEG

Nagy Kfz-Vermietung und Handel KG Firmenbeschreibung

Nagy Kfz-Vermietung und Handel KG ist eine in Österreich als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 251290 w. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2004 registriert. Nagy Kfz-Vermietung und Handel KG hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Nagy Kfz-Vermietung und Handel KEG ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Dr. Winterweg 22 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 09.08.2017 Löschung
    • Die Firma mit der offiziellen Registernummer *w wurde aus dem Firmenbuch gelöscht. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Löschung am *-*-* eingetragen.
    • 06.03.2015 Veränderung
      •   LG Korneuburg (*), Aktenzeichen * S */*p Konkursverfahren *w Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *w Schuldner: Nagy Kfz-Vermietung und Handel KG Dr. Winter-Weg * * Fischamend FN *w Masseverwalter: Dr. Felix STORTECKY Rechtsanwalt Schulerstraße * * Wien Tel.: */* * *, Fax: */* * * * E-Mail: office@stortecky.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal *, Erdgeschoss *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen * Tagen ab Veröffentlichung der Sanierungsverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm §§ *, * Abs * Zi * IO). Text: Es handelt sich um ein Hauptverfahren nach der EU-Insolvenzverordnung. Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. April * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. April *
    • 06.03.2015 Veränderung
      •   LG Korneuburg (*), Aktenzeichen * S */*p Konkursverfahren *w Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *w Schuldner: Nagy Kfz-Vermietung und Handel KG Dr. Winter-Weg * * Fischamend FN *w Masseverwalter: Dr. Felix STORTECKY Rechtsanwalt Schulerstraße * * Wien Tel.: */* * *, Fax: */* * * * E-Mail: office@stortecky.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal *, Erdgeschoss *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen * Tagen ab Veröffentlichung der Sanierungsverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm §§ *, * Abs * Zi * IO). Text: Es handelt sich um ein Hauptverfahren nach der EU-Insolvenzverordnung. Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Beschluss vom *. März *
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