• AT
  • teleAgency e.U. - Wankmüllerhofstr. 32, 4020, Linz, AUT, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
305410h
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Wankmüllerhofstr. 32
4020
Linz
AUT
Wankmüllerhofstr. 32, 4020, Linz, AUT AT

Management

Geschäftsführung
Albin Wilhelm Weber (INHABER/IN)
Wankmüllerhofstr. 32, 4020, Linz, AUT

Firmendetails

Geschäftszweig
Einzelunternehmer
Tätigkeit
Schlosser, eingeschränkt auf Montagearbeiten im Stahl-und

Landes-Besonderheiten

Gericht
Landesgericht Linz

teleAgency e.U. Firmenbeschreibung

teleAgency e.U. ist eine in Österreich als Einzelunternehmer registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 305410 h. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die eingetragene Tätigkeit ist Schlosser, eingeschränkt auf Montagearbeiten im Stahl-und. Der aktuelle Geschäftsführer ist Albin Wilhelm Weber.Die Firma kann schriftlich über Wankmüllerhofstr. 32 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 14.05.2012 Veränderung
    •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*g Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *h Schuldner: Weber Albin Wilhelm Inh. d. teleAgency e.U. Wankmüllerhofstr. * * Linz FN *h Masseverwalter: Ing.Mag. Wilhelm DEUTSCHMANN Rechtsanwalt Stelzhamerstraße * * Linz Tel.: */* * *, Fax: * * E-Mail: info@df-ra.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juli * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. Juli *
    • 14.05.2012 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*g Konkursverfahren *h Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *h Schuldner: Weber Albin Wilhelm Inh. d. teleAgency e.U. Wankmüllerhofstr. * * Linz FN *h Masseverwalter: Ing.Mag. Wilhelm DEUTSCHMANN Rechtsanwalt Stelzhamerstraße * * Linz Tel.: */* * *, Fax: * * E-Mail: info@df-ra.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juli * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Gemäß § * ZPO wird Rechtsanwalt Mag. Walter Scheinecker, Stelzhamerstraße */*, * Linz als Kurator für den Schuldner zur Wahrung seiner Rechte im gegenständlichen Insolvenzverfahren * S */*g LG Linz bestellt. Dem Kurator werden folgende Schriftstücke zugestellt: Eröffnungsbeschluss, Schließungsbeschluss, Insolvenzverwalterbericht zur Tagsatzung vom *.*.* , sowie das Tagsatzungsprotokoll vom *.*.* . Der Schuldner wird bis zu seinem eigenen Auftreten oder der Namhaftmachung eines Bevollmächtigten auf seine Gefahr und Kosten durch den Kurator vertreten. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. Jänner * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Jänner * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Quote für Insolvenzgläubiger *,*%. Beschluss vom *. Jänner *
    • 14.05.2012 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*g Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *h Schuldner: Weber Albin Wilhelm Inh. d. teleAgency e.U. Wankmüllerhofstr. * * Linz FN *h Masseverwalter: Ing.Mag. Wilhelm DEUTSCHMANN Rechtsanwalt Stelzhamerstraße * * Linz Tel.: */* * *, Fax: * * E-Mail: info@df-ra.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt Beschluss vom *. Mai *
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