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  • MZG GmbH in Liquidation - Salzburgerstraße 237, 4030, Linz, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
373845y
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Salzburgerstraße 237
4030
Linz
Salzburgerstraße 237, 4030, Linz AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2012

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Linz

MZG GmbH in Liquidation Firmenbeschreibung

MZG GmbH in Liquidation ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 373845 y. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2012 registriert. Die Firma kann schriftlich über Salzburgerstraße 237 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 30.08.2016 Veränderung
    • *. LG Linz (*), Löschung Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: *y Firmenbuchsache: MZG GmbH in Liquidation Salzburgerstraße * * Linz Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG (infolge Vermögenslosigkeit); Gericht: LG Linz eingetragen am *.*.*
    • 26.11.2013 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*x Konkursverfahren *y Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *y Schuldner: MZG GmbH Salzburgerstraße * * Linz FN *y Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten und Privatzimmern Masseverwalter: Mag. Christopher SCHUSTER Rechtsanwalt Hauptplatz * * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* * *-* E-Mail: christopher.schuster@jlwss.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */*. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. Dezember * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. Dezember * Bekannt gemacht am *. Jänner * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. September * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. März * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Beschluss vom *. März *
    • 26.11.2013 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*x Konkursverfahren *y Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *y Schuldner: MZG GmbH Salzburgerstraße * * Linz FN *y Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten und Privatzimmern Masseverwalter: Mag. Christopher SCHUSTER Rechtsanwalt Hauptplatz * * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* * *-* E-Mail: christopher.schuster@jlwss.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */*. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. Dezember * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. Dezember * Bekannt gemacht am *. Jänner * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. September * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. Beschluss vom *. September *
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