• AT
  • WINDOOR-TECH GmbH - Gewerbepark 11/4, 7412, Wolfau, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
377054t
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Gewerbepark 11/4
7412
Wolfau
Gewerbepark 11/4, 7412, Wolfau AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2012

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Eisenstadt
Telefon
0699 1715 5018

WINDOOR-TECH GmbH Firmenbeschreibung

WINDOOR-TECH GmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 377054 t. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2012 registriert. Die Firma kann schriftlich über Gewerbepark 11/4 telefonisch über 0699 1715 5018 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 12.07.2016 Veränderung
    • *. LG Eisenstadt (*), Löschung Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: *t Firmenbuchsache: WINDOOR-TECH GmbH Gewerbepark */* * Wolfau Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG infolge Vermögenslosigkeit.; Gericht: LG Eisenstadt eingetragen am *.*.*
    • 12.05.2014 Veränderung
      •   LG Eisenstadt (*), Aktenzeichen * S */*i Konkursverfahren *t Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *t Schuldner: WINDOOR-TECH GmbH Verkauf und Einbau von Fenstern Gewerbepark */* * Wolfau FN *t vertreten durch: RA Mag. Erich Hochauer * Wien, Fütterergasse * Masseverwalter: Mag. Romi Andrea PANNER Rechtsanwältin Hauptstraße */*/* * Rudersdorf Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: ra@office-panner.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal B, Altbau - Untergeschoß Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung vE: *:* Uhr Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Gläubiger, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung außerhalb der Europäischen Union haben, müssen binnen * Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Konkursverfahrenseröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. August * Text: Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. Der Akt liegt auf Kalender *.*.* . Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. Oktober * Text: Forderungseinziehungen im In- und Ausland sind im Gange. Der Akt ist kalendiert mit Jänner *. Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. Februar * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: * % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE *.* Uhr Text: Gemäß § * Abs. * Satz * IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der *.*.* , versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro *,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur *,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § * Abs. * IO sind Forderungen, die später als * Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. Februar * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Text: Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *.*.* Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. März * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Text: Die ausgeschüttete Quote beträgt *,*%. Beschluss vom *. März *
    • 12.05.2014 Veränderung
      •   LG Eisenstadt (*), Aktenzeichen * S */*i Konkursverfahren *t Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *t Schuldner: WINDOOR-TECH GmbH Verkauf und Einbau von Fenstern Gewerbepark */* * Wolfau FN *t vertreten durch: RA Mag. Erich Hochauer * Wien, Fütterergasse * Masseverwalter: Mag. Romi Andrea PANNER Rechtsanwältin Hauptstraße */*/* * Rudersdorf Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: ra@office-panner.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal B, Altbau - Untergeschoß Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung vE: *:* Uhr Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Gläubiger, die ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung außerhalb der Europäischen Union haben, müssen binnen * Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Konkursverfahrenseröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. August * Text: Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. Der Akt liegt auf Kalender *.*.* . Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. Oktober * Text: Forderungseinziehungen im In- und Ausland sind im Gange. Der Akt ist kalendiert mit Jänner *. Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. Februar * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: * % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung vE *.* Uhr Text: Gemäß § * Abs. * Satz * IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der *.*.* , versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro *,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur *,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § * Abs. * IO sind Forderungen, die später als * Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. Februar * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Text: Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *.*.* Beschluss vom *. Februar *
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