• AT
  • NRC Webtec IT-Solution GmbH - Prinz-Eugen-Straße 7, 4020, Linz, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
386549f
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Prinz-Eugen-Straße 7
4020
Linz
Prinz-Eugen-Straße 7, 4020, Linz AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2012

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Linz
Telefon
0699 1825 2174

NRC Webtec IT-Solution GmbH Firmenbeschreibung

NRC Webtec IT-Solution GmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 386549 f. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2012 registriert. Die Firma kann schriftlich über Prinz-Eugen-Straße 7 telefonisch über 0699 1825 2174 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 07.02.2017 Veränderung
    • *. LG Linz (*), Löschung Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: *f Firmenbuchsache: NRC Webtec IT-Solution GmbH Prinz-Eugen-Straße * * Linz Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG (infolge Vermögenslosigkeit); Gericht: LG Linz eingetragen am *.*.*
    • 19.07.2013 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*z Konkursverfahren *f Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: FN *f Schuldner: NRC Webtec IT-Solution GmbH Prinz-Eugen-Straße * * Linz FN *f Reparatur und Service von Elektronik, Elektrotechnik und Mechatronik, Dienstleistungen im IT-Bereich Masseverwalter: Dr. Walther MÖRTH Rechtsanwalt Bethlehemstraße * * Linz Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: moerth.buder@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi *, *. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. Juli * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. Februar * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi *, *. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *,* %. Beschluss vom *. Februar *
    • 19.07.2013 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*z Konkursverfahren *f Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: FN *f Schuldner: NRC Webtec IT-Solution GmbH Prinz-Eugen-Straße * * Linz FN *f Reparatur und Service von Elektronik, Elektrotechnik und Mechatronik, Dienstleistungen im IT-Bereich Masseverwalter: Dr. Walther MÖRTH Rechtsanwalt Bethlehemstraße * * Linz Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: moerth.buder@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi *, *. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt Beschluss vom *. Juli *
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