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  • schrei gmbh - Josef Heiderer-Straße 21, 3495, Rohrendorf bei Krems, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
389082f
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Josef Heiderer-Straße 21
3495
Rohrendorf bei Krems
Josef Heiderer-Straße 21, 3495, Rohrendorf bei Krems AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2012

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Krems an der Donau
Telefon
02985 305 87

schrei gmbh Firmenbeschreibung

schrei gmbh ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 389082 f. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2012 registriert. Die Firma kann schriftlich über Josef Heiderer-Straße 21 telefonisch über 02985 305 87 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 17.01.2017 Veränderung
    • *. LG Krems an der Donau (*), Löschung Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: *f Firmenbuchsache: schrei gmbh Josef Heiderer-Straße * * Rohrendorf bei Krems Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG infolge Vermögenslosigkeit.; Gericht: LG Krems an der Donau eingetragen am *.*.*
    • 14.01.2016 Veränderung
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*v Konkursverfahren *f Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *f Schuldner: schrei gmbh Josef Heiderer-Straße * * Rohrendorf bei Krems FN *f Masseverwalter: Mag. Severin PERSCHL Rechtsanwalt Ringstraße * * Krems Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: office@brenner-perschl.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Christoph BRENNER Rechtsanwalt Ringstraße * * Krems Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: office@brenner-perschl.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Jänner * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. Jänner *
    • 14.01.2016 Veränderung
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*v Konkursverfahren *f Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *f Schuldner: schrei gmbh Josef Heiderer-Straße * * Rohrendorf bei Krems FN *f Masseverwalter: Mag. Severin PERSCHL Rechtsanwalt Ringstraße * * Krems Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: office@brenner-perschl.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Christoph BRENNER Rechtsanwalt Ringstraße * * Krems Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: office@brenner-perschl.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. Jänner *
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