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  • FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH in Liquidation - Gessenschwand 39, 4882, Oberwang, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
49478m
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Gessenschwand 39
4882
Oberwang
Gessenschwand 39, 4882, Oberwang AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
1993

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Wels
Ehemalige Namen
FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH
Telefon
06233 200 27

FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH in Liquidation Firmenbeschreibung

FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH in Liquidation ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 49478 m. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1993 registriert. FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH in Liquidation hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Gessenschwand 39 telefonisch über 06233 200 27 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 22.12.2018 Veränderung
    • Die Firma mit der offiziellen Registernummer *m hat hat eine Änderung in ihrer Firmenstruktur an das Firmenbuch bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Änderung am *-*-* eingetragen.
    • 09.11.2017 Veränderung
      • Für die Firma mit der offiziellen Registernummer *m wurde ein Beschluss des Insolvenzgerichtes beim Firmenbuch eingereicht. Die Firma mit der offiziellen Registernummer *m hat eine Unterschriftenprobe zu Vergleichszwecken eingereicht (Musterzeichnung). Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Änderung am *-*-* eingetragen.
    • 05.12.2013 Veränderung
      •   LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*s Konkursverfahren *m Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *m Schuldner: FBS Fräs-, Bohr- und Schweißtechnik GmbH Gessenschwand * * Oberwang FN *m Masseverwalter: Dr. Martin MORSCHER Rechtsanwalt Stadtplatz * * Vöcklabruck Tel.: */*-*, Fax: */* E-Mail: office@ra-morscher-spieszberger.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Straße *, *. Stock, Saal * Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *-%ige Quote, zahlbar binnen * Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Bei Zahlungsverzug gilt § *a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist * Wochen beträgt. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter * Tage vor der Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Beschluss vom *. Dezember * Bekannt gemacht am *. Jänner * Bezeichnungsänderung: Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert. Text: Die Rechnungslegungs- und Sanierungsplantagsatzung findet daher nicht statt, die anberaumte Berichts -und Prüfungstagsatzung findet statt. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Februar * Text: Das Unternehmen wird fortgeführt. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. Juni * Text: *. Bericht des Masseverwalters eingelangt. In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer *) eingesehen werden. Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere Konkursdauer: nicht vorhersehbar Sonstiges: Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. Dezember * Text: Auf Antrag des Masseverwalters wird die Frist zur Schließung des Unternehmens bis *.*.* erstreckt (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. Dezember * Bekannt gemacht am *. Dezember * Text: *. Bericht des Masseverwalters eingelangt. In den Bericht kann von den Beteiligten in der Insolvenzabteilung des Landesgerichtes Wels (Erdgeschoss, Zimmer *) eingesehen werden. Wesentlicher Inhalt des Berichtes: Voraussichtliche weitere Konkursdauer: nicht vorhersehbar Sonstiges: Beschluss vom *. Dezember * Bekannt gemacht am *. Jänner * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.*, *. Stock, Saal * Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *-%ige Quote, zahlbar in zwei Raten wie folgt: * % binnen * Wochen und weitere * % binnen * Monaten jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung. Bei Zahlungsverzug gilt § *a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist * Wochen beträgt. Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zu der oben angeführten Quote den Verwertungserlös aus den gegenüber Peter Mayrhofer, * Salzburg, Höglwörthweg * zu * Cg */*h des LG Salzburg anhängigen oder dort bzw daraus geltend zu machenden Ansprüchen. Zu diesem Zweck übergibt der Schuldner Herrn Dr. Martin Morscher, Rechtsanwalt, * Vöcklabruck, Stadtplatz * als Treuhänder der Gläubiger gemäß § *i IO mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans einen Teil seines Vermögens zur Verwertung und zwar die Zahlungs- bzw Anfechtungsansprüche und offenen Forderungen gegen Peter Mayrhofer, * Salzburg welche das bisher zu * Cg */*h des LG Salzburg geführte Verfahren betreffen bzw aus diesem herrühren und worüber auch bereits ein Anerkenntnisurteil vorliegt. Er räumt dem Treuhänder die umfassende, unwiderrufliche Ermächtigung zur Verwaltung und Verwertung dieses Vermögens ein. Der Treuhänder hat diesen Anspruch geltend zu machen und den erzielten Erlös binnen * Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Auszahlung zu bringen. Im Falle eines Prozessverlustes werden die Mittel zur Abdeckung der Verfahrenskosten vom Schuldner selbst aufgebracht. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Rechnung beim Insolvenzgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des Masseverwalters wird in der Sanierungsplantagsatzung ergänzt. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Februar * Text: Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom *.*.* angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *-%ige Quote, zahlbar in drei Raten wie folgt: * % binnen * Wochen * % binnen * Monaten und weitere * % binnen * Monaten jeweils vom Tag der Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor der Rechtskraft seiner Bestätigung. Die Ausschüttung der ersten Rate gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Bei Zahlungsverzug gilt § *a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat und die Nachfrist * Wochen beträgt. Die Insolvenzgläubiger erhalten zusätzlich zu der oben angeführten Quote den Verwertungserlös aus den gegenüber Peter Mayrhofer, * Salzburg, Höglwörthweg * zu * Cg */*h des LG Salzburg anhängigen oder dort bzw daraus geltend zu machenden Ansprüchen. Zu diesem Zweck übergibt der Schuldner Herrn Dr. Martin Morscher, Rechtsanwalt, * Vöcklabruck, Stadtplatz * als Treuhänder der Gläubiger gemäß § *i IO mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans einen Teil seines Vermögens zur Verwertung und zwar die Zahlungs- bzw Anfechtungsansprüche und offenen Forderungen gegen Peter Mayrhofer, * Salzburg welche das bisher zu * Cg */*h des LG Salzburg geführte Verfahren betreffen bzw aus diesem herrühren und worüber auch bereits ein Anerkenntnisurteil vorliegt. Er räumt dem Treuhänder die umfassende, unwiderrufliche Ermächtigung zur Verwaltung und Verwertung dieses Vermögens ein. Der Treuhänder hat diesen Anspruch geltend zu machen und den erzielten Erlös binnen * Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger zur Auszahlung zu bringen. Im Falle eines Prozessverlustes werden die Mittel zur Abdeckung der Verfahrens- kosten vom Schuldner selbst aufgebracht. Beschluss vom *. Februar *
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