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  • FOOD & COMMERCE Handelsgesellschaft m.b.H. - Klosterstraße 11, 3910, Zwettl, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
69541t
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Klosterstraße 11
3910
Zwettl
Klosterstraße 11, 3910, Zwettl AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
1993

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Krems an der Donau
Telefon
02822 581 88

FOOD & COMMERCE Handelsgesellschaft m.b.H. Firmenbeschreibung

FOOD & COMMERCE Handelsgesellschaft m.b.H. ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 69541 t. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1993 registriert. Die Firma kann schriftlich über Klosterstraße 11 telefonisch über 02822 581 88 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 12.10.2016 Veränderung
    •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*y Konkursverfahren *t Bekannt gemacht am *. Oktober * Firmenbuchnummer: FN *t Schuldner: FOOD & COMMERCE Handelsgesellschaft m.b.H. Klosterstraße * * Zwettl FN *t Masseverwalter: Dr. Frank Riel, RA, * Krems, Gartenaugasse * Tel.: */*, Fax: */*-* e-mail: anwalt@riel-grohmann.at Eröffnung des Konkurses am *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Aufhebung des Konkurses nach Verteilung gem. § * IO am *.*.* Rechtskraft der Aufhebung am *.*.* Text: Das Verfahren zur Nachtragsverwertung und Nachtragsverteilung wird gemäß § * KO eingeleitet. Zum Insolvenzverwalter wird Dr. Frank Riel, RA in * Krems bestellt. Text: Der Nachtragsverteilungsentwurf des ehemaligen Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. Dezember * Text: Das am *.*.* zur Nachtragsverteilung eingeleitete Verfahren wird gemäß § * KO eingestellt. Der zum Masseverwalter bestellte Dr. Frank Riel, RA in * Krems, wird abberufen. Beschluss vom *. Dezember *
    • 12.10.2016 Veränderung
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*y Konkursverfahren *t Bekannt gemacht am *. Oktober * Firmenbuchnummer: FN *t Schuldner: FOOD & COMMERCE Handelsgesellschaft m.b.H. Klosterstraße * * Zwettl FN *t Masseverwalter: Dr. Frank Riel, RA, * Krems, Gartenaugasse * Tel.: */*, Fax: */*-* e-mail: anwalt@riel-grohmann.at Eröffnung des Konkurses am *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Aufhebung des Konkurses nach Verteilung gem. § * IO am *.*.* Rechtskraft der Aufhebung am *.*.* Text: Das Verfahren zur Nachtragsverwertung und Nachtragsverteilung wird gemäß § * KO eingeleitet. Zum Insolvenzverwalter wird Dr. Frank Riel, RA in * Krems bestellt. Text: Der Nachtragsverteilungsentwurf des ehemaligen Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. Oktober *
    • 29.11.2013 Veränderung
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*y Konkursverfahren *t Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *t Schuldner: FOOD & COMMERCE Handelsgesellschaft m.b.H. Klosterstraße * * Zwettl FN *t Masseverwalter: Dr. Frank RIEL Rechtsanwalt Gartenaugasse * * Krems Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: anwalt@riel-grohmann.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung ( § * a IO ). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. November *
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